Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitnehmerüberlassung lt. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
§1 - Die RailExplorer GmbH (Verleiher) überlässt ihre Mitarbeiter auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an seine Kunden (Entleiher).
Die Erlaubnis wurde erteilt am 04.04.2024, gemäß Art. 1 § 1 AÜG durch die Bundesagentur für Arbeit Nürnberg in Nürnberg.
Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit sind ausschließlich mit der RailExplorer GmbH zu vereinbaren.
Sollten die mit Ihnen vereinbarten oder gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen nicht erfüllt werden, haftet der Entleiher gegenüber dem Verleiher für die dadurch entstandenen Aufwendungen.
Eine sofortige fristlose Kündigung durch die RailExplorer GmbH ist möglich.
§2 - Wird die Arbeitsaufnahme von einem Leiharbeitnehmer verweigert oder abgebrochen, stellt RailExplorer GmbH eine Ersatzkraft. Ist dies nicht möglich, wird die RailExplorer GmbH von dem Auftrag befreit.
§3 - Alle Mitarbeiter von der RailExplorer GmbH haben sich vertraglich zur absoluten Verschwiegenheit über alle Geschäftsangelegenheiten des Entleihers verpflichtet.
§4 - Zum Nachweis der geleisteten Arbeitszeit wird der Auftragnehmer Stundenlohnzettel erstellen, deren Erstschrift der Auftragnehmer zum Zeichen der sachlichen Richtigkeit vom Auftraggeber unterzeichnet zurückerhält. Soweit nicht explizit eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde ist der Auftraggeber dafür zuständig, dass eine wöchentliche Richtigzeichnung erfolgen kann. Kommt der Auftraggeber der in Satz 4.1 genannten Verpflichtung nicht nach, so hat dieser dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Mehraufwendungen zu ersetzen.
4.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, auch vor der endgültigen Beendigung des Werk-, Dienstleistungs-, Geschäftsbesorgungs- bzw. Mietvertrages einzureichen.
4.2 Rechnungen werden nur dann als Schlussrechnung behandelt, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
§5 - Der Verleiher steht dafür ein, dass die überlassenen Arbeitnehmer allgemein für die vorgesehenen Arbeiten geeignet sind; er jedoch zur Nachprüfung von Arbeitspapieren, insbesondere von Zeugnissen der Arbeitnehmer, auf ihre Richtigkeit hin oder zur Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen nicht verpflichtet ist.
5.1 Die RailExplorer GmbH haftet nicht für das Handeln der Leiharbeitnehmer und nicht für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl derselben. Der Entleiher darf den Leiharbeitnehmer nicht mit Geld- oder Wertpapierangelegenheiten oder sonstigen Wertgegenständen betrauen. Geschieht dies dennoch, so liegt die Haftung ausschließlich beim Entleiher.
5.2 Der Entleiher kann gegenüber der RailExplorer GmbH keine Ansprüche auf Ersatz eines Mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend machen.
§6 - Falls unser Mitarbeiter seine Tätigkeit beim Entleiher nicht aufnimmt oder der Tätigkeit fernbleibt, wird uns der Entleiher unverzüglich unterrichten.
§7 - Wir sind berechtigt, unsere Leistungen zurückzubehalten, wenn der Entleiher seine Verpflichtungen aus diesem oder einem früheren Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder aus sonstiger Geschäftsbeziehung zu uns ganz oder teilweise nicht erfüllt und wir ihm bereits eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt haben
§8 - Die RailExplorer GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn
8.1 Der Entleiher mit seiner Zahlungspflicht aus diesem oder einem früheren Vertrag in Verzug geraten ist und er auch eine angemessene Nachfrist hat verstreichen lassen,
8.2 Der Entleiher die Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag verweigert oder sich aus den Umständen ergibt, dass die Erfüllung der Verpflichtungen des Entleihers erheblich gefährdet erscheinen, dass z.B. Zahlungsverpflichtungen aufgrund wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Entleihers durch einen Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, durch Vollstreckungsmaßnahmen, Wechselproteste o.ä. gefährdet sind oder der Entleiher seine Verpflichtungen zur Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen nicht erfüllt.
§9 - Der Entleiher verpflichtet sich, die RailExplorer GmbH Mitarbeiter während der Dauer des Arbeitsverhältnisses mit der RailExplorer GmbH weder abzuwerben noch einen etwaigen Arbeitsvertragsbruch unserer Mitarbeiter in sittenwidriger Weise für sich auszunutzen.
§10 - Alle notwendigen Daten werden EDV-mäßig erfasst und im Rahmen dieses Vertrages weitergegeben.
§11 - Die Rechnungsstellung von der RailExplorer GmbH erfolgt aufgrund von Stundenlohnzetteln, die RailExplorer GmbH Mitarbeiter dem Entleiher wöchentlich zur Unterzeichnung vorlegen.
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht
Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Forderungen des Entleihers, egal aus welchem Grund, können nicht in Abzug gebracht werden.
§12 - Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
§13 - Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.
Stand: 01.02.2024
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